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Der Bauzeitplan. Vereinbart wir oft eine gewisse Bauzeit und dann wird einfach drauf losgearbeitet So wie sie ihre Küche geordnet haben sollt auch der Bau geordnet ablaufen. Sie als Bauherr oder Bauherrin sind für die Einhaltung der Gesetze in erster Linie verantwortlich. Das Baukoordinationsgesetz schreibt nicht nur die Sicherheitsaspekte vor, sondern auch einen gewissen Ablauf. Passiert etwas, verletzt sich jemand, dann hafte in erster Linie der Eigentümer.
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Riskieren Sie nichts, lassen Sie den Fachmann einen Bauzeitplan erstellen und binden diesen in den Bauvertrag ein. Übrigens einen Bauvertrag muss ein entsprechender Jurist erstellen, alles andere wäre fahrlässig.
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